Patienteninformation
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten!
Aufgrund der Zunahme der Erkrankungsfälle von SARS-CoV19 Fällen Österreichweit, wird der Ordinationsbetrieb bis auf weiteres zur Aufrechterhaltung der medizinischen Grundversorgung vor Ort auf Terminvergabe umgestellt. Hierbei sind folgende Telefonnummern für Ihr Anliegen reserviert:
- Rezepte, Überweisungen, Verordnungen, Krankenstand, etc dann wählen Sie Tel.: 02686 24046
Oder per mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, die Rezepte werden dann direkt an die Apotheke gefaxt und die Medikamente können dort abgeholt werden.
Bitte beachten!
SMS oder WhatsApp Nachrichten können nicht bearbeitet werden!
- Persönlicher Termin beim Arzt bei gesundheitlichen Beschwerden Tel.: 0699 11 95 9300
Oder buchen Sie Ihren Termin online unter www.schwendenwein.info
Akute Notfälle werden natürlich vorgereiht und direkt in der Ordination angenommen!
Wir führen bei Infektionsverdacht COVID19 Antigen Schnelltests außerhalb der Ordination in Baumgarten durch. Diese sind nun als Kassenleistung bei Krankheitssymptomen abrechenbar.
Weiterhin gilt:
Bei unklaren Infektionssymptomen und Kontakt zu Covid-19 Personen wählen Sie bitte 1450. Sollten Sie dann ann uns weiterverwiesen werde, ist eine telefonische Voranmeldung unter Tel.: 0699 11 95 9300 erforderlich!
Bitte halten Sie sich weiterhin an die derzeit gültigen Regelungen und Hygienemaßnahmen. Aufgrund der hohen Nachfragen ersuchen wir um Geduld bei der telefonischen Anmeldung!
Wir arbeiten für Sie so rasch es für uns möglich ist.
Danke für Ihr Verständnis!
Abrechnung
Bei akuten Symptomen von Covid-19 übernimmt die Kassa die Kosten
Patienten: Voraussetzung der Abrechnungsfähigkeit mit der ÖGK ist, dass der Patient bei der ÖGK krankenversichert oder als Angehöriger anspruchsberechtigt ist und beim Patienten nach Einschätzung des testenden Arztes Symptome vorliegen, die eine Infektion mit SARS-Cov-2 vermuten lassen.
Keine Kostenübernahme durch die Versicherungsanstalt bei freiwilligen Tests (Urlaub, Reise...)
In sonstigen Fällen (z.B. Testung für Dienstgeber, für Besucher in Pflegeheimen, vor oder nach einem Auslandsaufenthalt) ist die Testung durch niedergelassene Ärzte weiterhin reine Privatleistung und es gebührt den Patientinnen keine Kostenerstattung durch die ÖGK.